Visum, Reisepass, Einreisebestimmungen … Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Reisevorbereitung.
Einfuhrverbot für bestimmte Waren
Verderbliche Güter
Die Einfuhr von verderblichen Gütern wie Lebensmittel, Pflanzen usw. ist je nach Land gänzlich verboten oder unterliegt strengen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Konsulat oder die Zollbehörden Ihres Reise- oder Transitlandes.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Konsulat oder die Zollbehörden Ihres Reise- oder Transitlandes.
Einfuhr von Erzeugnissen tierischer Herkunft in die EU
Die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse tierischer Herkunft in die Europäische Union (EU) ist aufgrund der Einschleppungsgefahr von Tierseuchen entweder gänzlich verboten oder unterliegt strengen Bestimmungen.
Werden derartige Produkte nicht deklariert, droht eine Geldstrafe oder ein Strafverfahren*.
Die Einfuhr von Wildfleisch ist strengstens verboten. Passagiere, die sich nicht an dieses Verbot halten, können strafrechtlich belangt werden.
Werden derartige Produkte nicht deklariert, droht eine Geldstrafe oder ein Strafverfahren*.
Die Einfuhr von Wildfleisch ist strengstens verboten. Passagiere, die sich nicht an dieses Verbot halten, können strafrechtlich belangt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Europäischen Union
* Gemäß Paragraf L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.
Gefälschte Produkte
Die Ein- und Ausfuhr von gefälschten Produkten stellt ein Zollvergehen dar. Der Käufer
- kann für den Besitz von gefälschten Produkten mit einer Geldstrafe von bis zu 300 000 € oder einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren belegt werden, - setzt sich möglicherweise einem Gesundheitsrisiko aus (kopierte Spirituosen, Parfums und Kosmetika),
- gefährdet das industrielle Erbe Frankreichs und das französische Know-how,
- finanziert kriminelle Netzwerke.