Aus Gründen der Flugsicherheit und zum Schutz der nationalen Sicherheit verpflichten bestimmte Länder* die internationalen Fluggesellschaften, ihnen alle oder einen Teil der Passagierdaten zu übermitteln.
* Algerien, China, Dominikanische Republik, Dubai, Indien, Iran, Japan, Kanada, Korea, Kuba, Mali, Mexiko, Südafrika, Syrien, Vereinigte Staaten
Neue Einreisebestimmungen für die USA
Sie möchten in die USA reisen?
Seit 21. Juni 2010 sind Sie verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung anzufordern. Diese neue Bestimmung gilt für Staatsangehörige von VWP-Ländern (Visa Waiver Programm, Programm für visumfreies Reisen)*. Die Genehmigung kann schnell und bequem über das Online-System System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) angefordert werden.
Hinweis:
- Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens 72 Stunden vor Abflug einzureichen.
- Die ESTA-Genehmigung gilt 2 Jahre vorausgesetzt, Ihr Reisepass läuft in diesem Zeitraum nicht ab.
- Langfristig wird die ESTA-Genehmigung das Einreiseformular ersetzen, das vor der Landung in den USA an Bord des Flugzeugs auszufüllen ist.
Die US-amerikanischen Behörden verweigern das Boarding für alle Kunden, die dieses zwingend erforderliche Formular nicht beantragt oder falsche Informationen angegeben haben. Achten Sie deshalb darauf, alle geforderten Informationen, insbesondere die Reisepassnummer und das Ausstellungsland des Reisepasses korrekt anzugeben.
Sollte Ihnen ein Eingabefehler unterlaufen, müssen Sie eine neue Genehmigung beantragen.
ESTA-Genehmigung (offizielle Website)
* Staatsangehörige aus 35 Ländern können visumfrei in die USA einreisen, wenn sie sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.
Diese Regelung gilt für die folgenden Länder: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn.
Weitergabe von Passagierdaten
Übermittlungspflicht
Die Übermittlungspflicht gilt unabhängig von der Verkaufsstelle oder dem Buchungssystem.
Werden die gewünschten Informationen nicht an das Zielland übermittelt, hat dies schwere Sanktionen für die Fluggesellschaften zur Folge.
Datenschutz
Im Rahmen der französischen und europäischen Rechtsvorschriften bemüht sich Air France um die Sicherheit und den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Eine Reihe von Daten sind zwingend erforderlich, damit die Reservierung vorgenommen und der Beförderungsvertrag abgeschlossen werden kann. Laut Gesetz haben die Kunden das Recht, die Übermittlung der Daten zu verweigern. Macht ein Kunde von diesem Recht Gebrauch, kann dies nach sich ziehen, dass die Reise storniert oder bestimmte Leistungen (z. B. besondere Menüwünsche) nicht erbracht werden.
Hinweis
Air France informiert: Eine Reihe von persönlichen Daten, die der Kunde bei der Reservierung angibt, werden an die Behörden des Ziellandes übermittelt.
Impfungen, Einreiseformalitäten, hilfreiche Telefonnummern,
Sicherheitsrisiken für Reisende - auf der Website
Conseils aux voyageurs des französischen Außenministeriums finden Sie wichtige
Hinweise, damit Sie bestens informiert auf Reisen gehen (nur in französischer Sprache).