Sondergepäck
Anmeldung einer Jagd- oder Sportwaffe und der Munition. (PDF, 30,41ko).
Für die Beförderung von Sportausrüstungen und anderem Sondergepäck gelten besondere Bedingungen. Was Sie als Sondergepäck mitnehmen können, hängt außerdem davon ab, welches Freigepäck-Konzept für Ihr Reiseziel zur Anwendung kommt.
Sperrige Gegenstände, Musikinstrumente, Rollstühle usw. können im Frachtraum mitgeführt werden, wenn Sie die besonderen Beförderungsbedingungen beachten.
Sperrige Gepäckstücke, Musikinstrumente
Als sperriges Gepäckstück gelten:
Gewisse sperrige oder zerbrechliche Gepäckstücke können auch in der Kabine mitgeführt werden, vorausgesetzt sie wurden über die Reservierungshotline angemeldet. Die Gepäckstücke werden auf einem oder mehreren extra Sitzen untergebracht. Das Gewicht darf maximal 46 kg pro Sitzplatz betragen. Sie müssen den Preis für den extra Sitzplatz/die extra Sitzplätze bezahlen und können entsprechend viel Freigepäck mitnehmen.
Hinweis: Musikinstrumente müssen in einem Etui (vorzugsweise einem Hartschalenetui) untergebracht werden, das keine scharfe Kanten haben darf.
- Gepäckstücke mit einem Gewicht von über 32 kg,
- Gepäckstücke mit einer Gesamtabmessung von mehr als 158 cm (Länge + Höhe + Breite).
Gewisse sperrige oder zerbrechliche Gepäckstücke können auch in der Kabine mitgeführt werden, vorausgesetzt sie wurden über die Reservierungshotline angemeldet. Die Gepäckstücke werden auf einem oder mehreren extra Sitzen untergebracht. Das Gewicht darf maximal 46 kg pro Sitzplatz betragen. Sie müssen den Preis für den extra Sitzplatz/die extra Sitzplätze bezahlen und können entsprechend viel Freigepäck mitnehmen.
Hinweis: Musikinstrumente müssen in einem Etui (vorzugsweise einem Hartschalenetui) untergebracht werden, das keine scharfe Kanten haben darf.



