Air France - Sky Team
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Tiere

Sie können Ihr Haustier im Flugzeug mitnehmen.
Geben Sie bitte gleich bei der Reservierung an, dass Sie mit einem Haustier reisen und erkundigen Sie sich, ob die Beförderung in der Passagierkabine oder im Frachtraum erfolgt.

Zur Beförderung zugelassene Tiere

  • Nur Hunde und Katzen unter 6 kg (inklusive Transportbehälter)
  • Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde, unabhängig von ihrem Gewicht

Beförderungsbestimmungen

  • Blindenhunde und vergleichbare Tiere. Das Tier muss in einem normgerechten Spezialkäfig reisen.
  • Der Transportbehälter muss luftdurchlässig und groß genug sein, damit das Tier aufstehen und sich umdrehen kann.
  • Das Tier darf den Transportbehälter während der gesamten Flugdauer unter keinen Umständen verlassen.
  • Die Transporttasche, in der das Tier mitgenommen wird, gilt als Handgepäck.

Praktische Informationen

  • Damit die Flugreise für das Tier möglichst stressfrei verläuft, empfehlen wir, dem Tier nach Absprache mit dem Tierarzt ein Mittel zu verabreichen, das Reisekrankheit oder übermäßige Reaktionen während des Fluges vermeiden hilft.
  • Informieren Sie sich über die im Abflug- und Ankunftsland geltenden Regelungen (Impfungen, Quarantäne usw.), um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit unserem Reservierungsservice in Verbindung.

Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen wurde 1973 in Washington unterzeichnet. Es untersagt oder beschränkt den Handel – und somit auch den Transport – von rund 5 000 Tier- und 28 000 Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht oder schutzbedürftig sind. Laut Übereinkommen ist der internationale Handel mit bestimmten Tier- und Pflanzenarten (Gorillas, Elefanten, Meeresschildkröten, Korallen, Muscheln usw.) sowie mit den aus ihnen produzierten Erzeugnissen (Lebensmittel, Schmuck, Souvenirs, Heilmittel usw.) grundsätzlich verboten. Andere Tier- und Pflanzenarten dürfen nur in beschränktem Maße gehandelt werden. In diesem Fall ist für die Beförderung eine CITES-Genehmigung vorzuweisen (CITES: Convention on International Trade of Endangered Species).
Das Washingtoner Übereinkommen gilt heute in 175 Ländern, u. a. auch in Frankreich (einschließlich Überseedepartements). Die Zollbehörden der Unterzeichnungsländer sind damit beauftragt, insbesondere an den Flughäfen auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu achten.